RENNSTEIG-FERIENWOHNUNG 4 - Sterne
RENNSTEIG-FERIENWOHNUNG  4 - Sterne 

Schönes Urlaubswetter

und gute Laune

bringen Sie bitte selbst mit !

Gast -  aufnahme - vertrag

Bei Buchung unserer privaten Ferienwohnung bestätigen Sie folgenden

Gastaufnahmevertrag:

Erfolgte eine Buchung schriftlich, per Mail oder Telefon und es  wurde die verbindliche Buchung vom Vermieter bestätigt, ist ein "Gastaufnahmevertrag" wirksam. Diesen Gastaufnahmevertrag formulierte die Dachorganisation DEHOGA e.V., (http://www.dehoga.de)


1. Wird die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich gebucht, ist sofort ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.


2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen.
Verpflichtung des Gastes ist es, den Gesamtpreis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung sofort nach der Anreise zu bezahlen.

3. Nimmt ein Gast die gebuchte FEWO nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die Ferienwohnung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei können nach Absprache die tatsächlichen Einsparungen von ca. 20% abgesetzt werden. Bei Nichtbelegung sind also in jedem Fall mindestens 80% des vereinbarten Gesamtpreises sofort zu zahlen.

Bei Bedarf empfehlen wir unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

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© Rennsteig-Ferienwohnung Thüringer Wald, Fam. Kraemer, Schmiedefeld am Rennsteig, Suhler Chaussee.40 98528 Suhl, Tel. 036782 70900